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2022.03.01. - Stefan Schneider - Pressemitteilung: Alles verändert sich? Bilanz 2015-2022

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Kategorie: Neues

Guten Tag,Stefan Schneider 2019

heute wende ich mich ausnahmsweise mit einer persönlichen Nachricht an Euch. Gestern, am 28.02.2022 endete nach fast 7 Jahren meine Arbeit im Projekt Wohnungslosentreffen bei der Stiftung Bethel.

Ich nutze die Gelegenheit zu einer Pressemitteilung unter dem Titel: Alles verändert sich, wenn wir es verändern?

Hier ziehe ich Bilanz der Arbeit 2015 - 2022 ìm Projekt Wohnungslosentreffen - Selbstvertretung wohnungsloser Menschen - Koordinierungsstelle - Wohnungslosenstiftung und gebe einen Ausblick auf die nähere Zukunft.

Die Pressemitteilung habe ich auf meiner persönlichen Homepage veröffentlicht

https://www.drstefanschneider.de/aktuelles/1524-2022-03-01-stefan-schneider-pressemitteilung.html

Wer möchte, kann die Preseemitteilung auch als PDF lesen:

20220301_Schneider_-_Pressemitteilung_Bilanz_Wohnungslosentreffen.pdf

Ich wünsche viel Spaß beim Lesen, schaut Euch die vielen Links in Ruhe an und ich freue mich wie immer auf Eure Rückmeldung.

Und, wie immer: Diese Nachricht darf und soll gerne weiter verbreitet werden.

Herzliche Grüße,

Stefan

2021.02.23 - BAG W-Bundestagung 2022 - Anmeldung möglich bis 27.02.

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Kategorie: Neues

Guten Tag,

heute möchte ich auf die Bundestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) hinweisen, die vom 02. bis zum 04. März 2022 unter dem Titel (Un)bedingt Systemrelevant - Gemeinsam gegen Existenznot und Wohnungslosigkeit in Präsenz und digital stattfinden wird.

Die zur Verfügung stehenden 200 Plätze für die Präsenztagung sind schon komplett ausgebucht, aber eine Anmeldung für die digitale Teilnahme ist noch bis einschließlich Sonntag, 27. Februar 2022 möglich per email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich.

Stufen der BeteiligungInteressant bei dieser Tagung sind folgende Zahlen:

Bei den insgesamt 47 geplanten Veranstaltungen auf der Bundestagung kommen insgesamt 175 Sprecher:innen zu Wort. Von diesen Sprecher:innen sind genau 5 wohnungslos oder ehemals wohnungslos. Das entspricht einer Beteiligungsquote wohnungsloser Menschen von genau 2,8%.

Diese Zahl ist gering genug, um von einer Alibi- oder Scheinbeteiligung wohnungsloser Menschen zu sprechen.

Darüber hinaus gab und gibt es auf der Informationsseite der BAG W keinerlei Hinweis auf die Frage, wie denn wohnungslose oder ehemals wohnungslose Menschen an der Tagung teilnehmen können. Erst auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass wohnungslosen Menschen sich anmelden und um eine vergünstigte/kostenfreie Teilnahme bitten (Email bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) können.

Statt einen Dialog auf Augenhöhe zu organisieren, werden wohnungslose Menschen in die Rolle von Bittsteller:innen gedrängt. Das ist nicht schön.

Dennoch könnte die Bundestagung von wohnungslosen, ehemals wohnungslosen und von Wohnungsnot bedrohten Menschen als Möglichkeit genetzt werden, die Vorträge, Inputs, Diskussion und Debatten zu verfolgen und - wenn die Möglichkeit eingeräumt wird - sich aktiv zu Wort zu melden.

Informationen zur Bundestagung 2022 der BAG W: https://www.bagw.de/de/veranstaltungen/bundestagungen/bundestagung-2022/uebersicht.html

Tagungsprogramm: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/TGD/BAG_W-Bundestagung_2022_neu.pdf

Anmeldung per email für die digitale Teilnahme: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Pressekonferenz: Zum Auftakt der Bundestagung ist eine digitale Presekonferenz am Dienstag, 1. März 2022 um 10.30 Uhr geplant:

Anlässlich unserer zentralen Tagung würden wir gerne unsere Bestandsaufnahme zur Lage wohnungsloser Menschen nach zwei Jahren Corona-Pandemie und unsere Forderungen an einen Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030, wie im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien angekündigt, vorstellen.

Als Gesprächspartnerinnen stehen für bereit:

Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W
Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W
Sabine Bösing, stv. Geschäftsführerin der BAG W

Zoom-Meeting beitreten: https://us02web.zoom.us/j/84614586464?pwd=MW03QzE3U01lSE1ucUlKVWwxYXI1Zz09

2022.02.16. - Wohnungslosen Menschen die Teilnahme an Landtagswahlen 2022 ermöglichen

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Kategorie: Neues

Ehrliche Haut Thomas KruegerGuten Tag,

im Jahr 2022 finden in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Landtagswahlen statt und auch wohnungslose Menschen können (und sollen!) sich daran beteiligen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht (siehe unten), die ich gerne verbreite und die auch gerne vor allem an wohnungslose Menschen in den genannten Ländern weiter gereicht werden darf.

Mit fällt dazu der Satz von Kurt Tucholsky ein, der einmal feststellte: Wahlen ändern nichts, sonst wären sie verboten. In diesem Sinne,

Herzliche Grüße,

Stefan

PS: Das Foto zeigt Thomas Krüger, der im Jahr 1994 mit dem Slogan "Eine ehrliche Haut" für den Bundestag kandidierte. Heute ist Thomas Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: https://img.welt.de/img/politik/deutschland/mobile148479072/7942503947-ci102l-w1024/Thomas-Krueger.jpg

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Wohnungslosen Menschen Teilnahme an Landtagswahlen 2022 ermöglichen

https://www.bagw.de/de/presse/show/news.9810.html

In diesem Jahr finden im Saarland, in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Landtagswahlen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich auch ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie unter Umständen vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Darauf weist heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin hin.

Saarländische Landtagswahl am 27. März 2022

Den Auftakt im Wahljahr 2022 macht das Saarland. Wählen kann im Saarland nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Viele wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind aber nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürger zum Wahltermin volljährig sind und sich in den drei Monaten zuvor gewöhnlich im Saarland aufgehalten haben.

Um bei den kommenden Wahlen zum saarländischen Landesparlament abstimmen zu können, müssen Wohnungslose zuvor die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist gemäß Wahlordnung bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (im Zeitraum zwischen dem 20. Februar und dem 6. März 2022) möglich. Da der 6. März 2022 ein Sonntag ist, empfiehlt die BAG W eine Registrierung bis zum Vormittag des 4. März 2022.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der Gemeindeverwaltung, welches sich vielerorts im Rathaus befindet. Dort kann ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die schriftliche Versicherung, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich im Saarland aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt zu haben. Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll. Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Letzteres Vorgehen wird von der BAG W als das einfachere angesehen und daher empfohlen.

Sammelanträge stellen

Die BAG W weist darauf hin, dass – anders als bei den Bundestagswahlen –Sammelanträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in der saarländischen Wahlordnung nicht vorgesehen sind. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können jedoch einen Vordruck für einen Einzelantrag entwerfen, diesen vervielfältigen und von ihren Klientinnen und Klienten ausfüllen und unterschreiben lassen. Es ist möglich, diese Anträge gesammelt beim Wahlamt einzureichen. Die persönliche Anwesenheit der Antragstellenden ist hierbei nicht vorgeschrieben.

Weitere Wahlen im Jahr 2022

Die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein erfolgt am 8. Mai 2022. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen ist für den 15. Mai 2022 angesetzt und die Landtagswahl in Niedersachsen findet am 9. Oktober 2022 statt. Da auch hierbei die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin erfolgen müssen, sollten entsprechende Anträge bis zum 15. April 2022 (in Schleswig-Holstein), 22. April 2022 (in NRW) und 16. September 2022 (in Niedersachsen) erfolgen.

In allen Fällen gilt es, Menschen ohne festen Wohnsitz den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärt Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W.

https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/PRM/PM_BAGW_Wohnungslosen_Teilnahme_an_Wahlen_ermoeglichen.pdf

2022.02.06. - Aufruf Beteiligung an der EU Sommeruniversität sozialer Bewegungen 17.-21.8.2022

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Kategorie: Neues

esu 2014

Guten Tag,

heute möchte ich aufmerksam machen auf die Europäische Sommeruniversität 2022, die von Mittwoch - Sonntag, den 17.-21.08.2022 auf dem Campus der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach stattfinden wird - organisiert von Attac, der Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie der GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und vielen anderen Partnern.

https://www.esu22.eu/start

Es wäre doch großartig, wenn eine größere Gruppe wohnungsloser, ehemals wohnungsloser oder von Wohnungsnot bedrohter Menschen an der Sommeruniverität teilnehmen und - ggf. gemeinsam mit anderen - eigene Veranstaltungen, Diskussionsforen oder andere Beiträge auf die Beine stellen würden.

ESU 2022 ProgrammEin Blick auf die Programmplanung zeigt, dass die Europäische Sommeruniversität ähnlich organisiert ist wie die bisherigen Wohnungslosentreffen - nur etwas kürzer, dafür aber mit weitaus mehr Teilnehmer_Innen und einem deutlich größeren Themenspektrum.

Konkrete Vorschläge für Workshops und Veranstaltungen können noch bis zum 13. März 2022 angemeldet und eingereicht werden.

Wer hier noch unsicher ist oder aber gerne Unterstützung/ Beratung haben möchte, darf sich gerne mit Stefan Schneider Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. in Verbindung setzen.

Die Anmeldung für interessierte Teilnehmende wird erst im April 2022 geöffnet.

Der Campus mit seinen modernen Räumlichkeiten und weitläufigem Freigelände ist ein idealer Ort für vielfältige Veranstaltungen mit Menschen aus allen Teilen Europas.

Neben der Auftaktveranstaltung am Mittwoch abend und der Abschlussveranstaltung Sonntag vormittag sind die Tage Donnerstag, Freitag und Samstag gefüllt mit Foren, prallelen Workshops, Open-Space-Runden Diskussionsforen. Abends und der Nacht sind Kultur-, Theater-, und Musikveranstaltungen vorgesehen und eine Party.

Die inhaltlichen Veranstaltungen werden fünf verschiedenen Themenbereichen zugeordnet:

► Kapitalismus, Gesundheit und soziale Krise
► Ökologie und Klimagerechtigkeit
► Feminismus und Geschlechterthemen
► Rassismus und Migration
► Bürgerliche Freiheiten und Demokratie

Natürlich sind auch Fahrkarten, Unterkunft und Verpflegung zu organisieren - aber das sollte kein Hindernis darstellen.

2022.02.03. - Freiheitsfonds - Schwarzfahren als Straftat beenden, Gefangene freikaufen

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Kategorie: Neues

freiheitsfondsGuten Tag,

heute möchte ich auf die vom Journalisten Arne Semsrott ins Leben gerufene Initiative Freiheitsfonds aufmerksam machen!

Der Freiheitsfonds holte bislang 194 Menschen aus dem Gefängnis. Sie landeten in Haft, weil sie wiederholt ohne Fahrschein in Bus oder Bahn aufgegriffen wurden und das Bußgeld nicht zahlen konnten. Allein in Hamburg sind sieben von neun Inhaftierten obdachlos.

Diese Nachricht darf gerne weiter verbreitet, geteilt und gepostet werden.

Sehenswert zu diesem Thema ist sicher auch der Ausschnitt aus der Sendung ZDF-Magazin-Royale https://www.youtube.com/watch?v=iWX3pqbidKk

Herzliche Grüße, Stefan

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Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Fahrschein!
Gefangene oder haftbedrohte Menschen freikaufen!

Bus- und Bahnfahren ohne Ticket wird sehr hart bestraft - schlimmstenfalls mit einer Haftstrafe. Pro Jahr müssen 7.000 Menschen ins Gefängnis, weil sie weder das Ticket noch die Geldstrafen bezahlen können.

Da die Verkehrsbetriebe in diesen Fällen regelmäßig Anzeige erstatten, greift der Paragraf 265a StGB, der in der Nazi-Zeit erlassen wurde (1935). Dieser erhob das sogenannte “Erschleichen von Leistungen” zu einer Straftat. So kann Fahren ohne Ticket mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden.

Die Bestrafung vor allem armer Menschen ist entwürdigend, unverhältnismäßig und sinnlos. Betroffene müssen ins Gefängnis, weil sie ohne Ticket den ÖPNV nutzen und weil viele Städte keine bezahlbaren Sozialtickets haben.

Der Staat betreibt einen riesigen Aufwand und verschwendet viele Millionen Euro jährlich, um die Ersatzfreiheitsstrafe umzusetzen – und das, obwohl der Schaden im Einzelfall bei wenigen Euro liegt. Dieses Geld muss stattdessen in günstigeren Nahverkehr und soziale Angebote investiert werden!

Warum ist das wichtig?

Ersatzfreiheitsstrafen treffen besonders Menschen, die ohnehin bereits in einer schwierigen Situation leben. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen ist arbeits- und wohnungslos, Statistiken zufolge sind das oftmals auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und einer Suizidgefährdung. Viele haben keinen festen Wohnsitz und haben deshalb nie die Gerichtspost bekommen, die einer Inhaftierung vorausgeht.

Die Ersatzfreiheitsstrafe verschärft die problematischen Lebenssituationen der Betroffenen; die Haft ist traumatisierend, Betroffene verlieren sozialen Kontakt und verlieren durch die Haft möglicherweise Wohn- und Ausbildungsplätze. Zudem sind die Gefängnisse überfüllt durch Menschen, die eigentlich Sozialarbeit und Hilfsangebote brauchen.

Du kommst aus dem Gefängnis frei

Bist du selbst oder ist jemand, den du kennst, von einer Haftstrafe für Fahren ohne Fahrschein bedroht oder sitzt sogar schon im Gefängnis?

Wir können dir helfen.

Lade dieses Formular herunter https://www.freiheitsfonds.de/FF_Formular.pdf und fülle Name, Aktenzeichen, Höhe der Strafe und Datum des Haftantritts aus. Schicke das ausgefüllte und unterschriebene Formular an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Außerdem brauchen wir einen Strafbefehl o.ä., aus dem deutlich wird, dass es sich um Fahren ohne Fahrschein handelt, und eine Kontoverbindung der Staatsanwaltschaft. Die persönlichen Daten der Betroffenen werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen findest Du hier: https://www.freiheitsfonds.de

Spenden für den Freiheitsfond und Petition

Was können alle anderen tun? Du kannst den Freiheitsfond mit einer Geldspende auffüllen und so dazu beitragen, weitere Gefangene frei zu kaufen. Du kannst auch die Petition zeichnen und weiter verbreiten:

https://weact.campact.de/petitions/kein-gefangnis-mehr-fur-fahren-ohne-fahrschein-weg-mit-ss265a/

  1. 2022.01.31. - Fortbildung Konfliktmoderation in sozialen Projekten - Herbst 2022 Wustrow (Wendland)
  2. 2022.01.30. - Weisung der Arbeitsagentur zur Bewilligung von Leistungen für wohnungslose Menschen
  3. 2022.01.25. - Gerichtsurteil zu Heizkosten obdachloser Menschen, die im Zelt leben
  4. 2022.01.24. - 4. Mahnwache gegen Obdachlosigkeit in Berlin vom 27. JAN. UM 17:00 – 29. JAN. UM 14:00

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