Die Wohnungslosen_Stiftung. Gesellschaft für Selbstvertretung wohnungsloser Menschen und Empowerment auf Augenhöhe gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) fördert
mildtätige Zwecke
im Sinne des § 53 Nr. 2 AO wegen wirtschaftlicher Hilfebedürftigkeit wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen, beispielsweise durch die Übernahme von Verpflegungskosten, Reisekosten, Unterkunftskosten, Kommunikationskosten usw.
Wenn das für Dich zutrifft, dann kannst Du einen Antrag stellen.
Darüber hinaus fördern wir
gemeinnützige Zwecke
Selbsthilfe, Selbstvertretung, Selbstorganisation, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung sowie Teilhabe und Partizipation wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen und das Engagement von Menschen, die solidarisch unterstützend wirken wollen.
Zweck der Gesellschaft sind - in Bezug auf die in Gruppe wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnunsgslosigkeit bedrohter Menschen - die
- Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 Abgabenordnung (AO)),
- Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der hier genannten steuerbegünstigten Zwecke.
Dies wird insbesondere verwirklicht durch
- offene Netzwerk-, Koordinierungs- und Wohnungslosentreffen sowie thematische und regionale Arbeits- und Projektgruppentreffen,
- "Ständige Vertretungen", d.h. Netzwerk- und Koordinierungsstellen,
- Angebote der Qualifikation, Aus-, Fort- und Weiterbildung etwa zu den Themen digitale Teilhabe und Medienkompetenz, beispielsweise durch die Durchführung von Kursen und Seminaren,
- Kampagnen, Aktionen und Projekte, die geeignet sind, auf die Probleme, Sichtweisen, Anliegen und
Forderungen wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen aufmerksam zu machen, - Konzeption, Entwicklung, Einrichtung und Begleitung sozialer Wohn- und Arbeitsprojekte von und für wohnungslose, ehemals wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, beispielsweise soziale Zentren, Anlauf- und Treffpunkte, selbstbestimmte Wohngemeinschaften, gemeinschaftliche Wohnformen usw.