Hier ist der Entwurf der Stiftungssatzung  ....

Satzung der Wohnungslosen_Stiftung
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

STATUS ENTWURF Stand 20.01.2021, 18:12 MEZ

Leitbild

Die Wohnungslosen_Stiftung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) engagiert sich für eine bessere Welt, sie will Armut, Ausgrenzung, Missbrauch, Entrechtung, Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit be­kämpfen und überwinden und setzt sich dafür ein, dass das Menschenrecht auf Wohnung weltweit um­gesetzt und konkrete Lebenssituationen verbessert werden.

Wir sind überzeugt: Alles verändert sich, wenn wir es verändern.

Wir sind unterschiedlich und vielfältig. Wir sind Gruppen, Vereine, Einzelpersonen, Projekte, Initiativen, Unterstützende und Gleichgesinnte. Wir vernetzen uns und arbeiten auf Basis selbstbestimmter Regeln zusammen.

A Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Firma und Sitz

  1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Wohnungslosen_Stiftung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt).
  2. Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

§ 2 Geschäftsjahr, Dauer

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Bei entsprechender finanzieller Ausstattung kann die Gesellschaft in eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts überführt werden.

§ 3 Gesellschaftszweck; Gegenstand des Unternehmens

  1. Zweck der Gesellschaft sind die
    1. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO),
    2. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),
    3. Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
    4. Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO),
    5. Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten sowie die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO),
    6. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) sowie
    7. mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 Nr. 1 AO.
  2. Die Gesellschaft engagiert sich für benachteiligte, ausgegrenzte und arme Menschen, insbesondere für wohnungslose, ehemals wohnungslos und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Ihnen soll er­möglicht werden, sich für ihre eigenen Belange und Interessen einzusetzen, eigene Ak­tionen, Initiativen und Projekte zu planen und zu verwirklichen und so ihre Lebenslage nachhaltig und selbstbestimmt zu verändern und zu verbessern.
  3. Die Gesellschaft fördert Selbsthilfe, Selbstvertretung, Selbstorganisation, Selbstverwaltung, Selbstverantw­ortung sowie Teilhabe und Partizipation wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen und das Engagement von Menschen, die solidarisch unterstütz­end wirken wollen.
  4. Die Gesellschaft will eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen wohnungslosen ehemals wohnungslo­sen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen und nicht-wohnungslosen Menschen ermögli­chen, unterstützen und kritisch begleiten sowie in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht aufklärend wirken, Unterstützungsnetzwerke aufbauen und bürgerschaftliches En­gagement auf Augenhöhe fördern.
  5. Dies wird insbesondere verwirklicht durch
    1. Maßnahmen aller Art, die geeignet sind, die Lebenslage, Mobilität und digitale Teilhabe wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen konkret zu verbessern,
    2. offene Netzwerk-, Koordinierungs- und Wohnungslosentreffen sowie thematische und regionale Arbeits- und Projektgruppentreffen,
    3. „Ständige Vertretungen“, d.h. Netzwerk- und Koordinierungsstellen,
    4. Angebote der Qualifikation, Aus-, Fort- und Weiterbildung, beispielsweise zum Thema der digi­talen Teilhabe oder der politischen Selbstorganisation,
    5. Kampagnen, Aktionen und Projekte, die geeignet sind, auf das Problem Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit aufmerksam zu machen, Positionen zu erarbeiten und Forderungen durchzuset­zen,
    6. die gemeinschaftliche Beteiligung, Mitwirkung und Mitgestaltung wohnungsloser, ehemals wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen bei Tagungen, Symposien, Kon­gressen, Dokumentationen, Lesungen, Ausstellungen, Festivals, Events, Kundgebungen, Lehrveran­staltungen in Schulen und Hochschulen, Forschungsvorhaben, Theater-, Kunst und Kulturprojekten, Rundfunk- und Fernsehsen­dungen, Medienauftritten,
    7. selbstbestimmte Arbeitsplätze und Arbeitsgelegenheiten sowie selbstbestimmte Arbeits- und Wohnprojekte,

      sowie ganz allgemein durch die Förderung der politischen Wahrnehmungsfähigkeit, des politischen En­gagements und des sozialen Verantwortungsbewusstseins.
  6. Zur Umsetzung ihrer Ziele kann die Gesellschaft mit anderen Gruppen, Initiativen, Projekten, Vereinen Netzwerken, Institutionen, Körperschaften und Organisationen mit vergleichbaren Zielen zusammenar­beiten und diese organisatorisch und finanziell unterstützen oder organisatorische und finanzielle Unter­stützung erhalten.

§ 4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
  2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  4. Es darf kein Mensch durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhält­nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Die Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter:innen auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei denn, sie stehen in ei­nem vertraglichen Arbeits- oder Auftragsverhältnis auf gesetzlicher Grundlage zur Gesellschaft.
  6. Den Geschäftsführer:innen darf für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft eine angemessene Vergütung ge­währt werde.
  7. Mit Ausscheiden oder Auflösen der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erlischt der Anspruch der Gesellschafter:innen auf ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer ge­leisteten Sacheinlagen.
  8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Ge­sellschaft an die Berliner Obdachlosenhilfe e.V., die es ausschließlich und unmittelbar für deren gemeinnützigen Vereins­zwecke zu verwenden hat. Die Vermögensübertragung darf erst nach vorheriger Zustimmung der für die Gesellschaft zuständigen Finanzbehörde vollzogen werden.

B Stammkapital und Geschäftsanteile

§ 1 Stammkapital

  1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 2.000,00 € - in Worten: zweitausend Euro. Die Einlage ist in Geld zu erbringen.
  2. Auf die Stammeinlage übernimmt

a) Dr. Stefan Schneider, geb. 04.06.1965 in Berlin und wohnend Buchholzer Str. 21 in 10437 Berlin einen Geschäftsanteil im Nennwert von 1.000,00 € und
b) S. geb. xx.xx..19xx in H. und wohnend xxx Straße xx in 1xxx Bxxx einen Ge­schäftsanteil im Nennwert von 1.000,00 €.

C Organe der Gesellschaft

§ 1 Geschäftsführung

  1. Zu Geschäftsführer:innen der Gesellschaft werden bestellt:
    a) Dr. Stefan Schneider, geb. 04.06.1965 in Berlin und wohnend Buchholzer Str. 21 in 10437 Berlin und
    b) S. geb. xx.xx..19xx in H. und wohnend xxx Straße xx in 1xxx Bxxx.
  2. Die Gesellschafter:innenversammlung kann eine abweichende Vertretungsregelung beschließen.
  3. Die Geschäftsführer:innen sind von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches be­freit.
  4. Die bestellten Geschäftsführer:innen sind für Einzelverträge bis zu einer Höhe von 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) allein vertretungsberechtigt.

§ 2 Stiftungs_Netzwerk

  1. Die Gesellschaft wird durch ein offenes Stiftungs_Netzwerk beraten.
  2. Mitwirken im Stiftungs_Netzwerk können wohnungslose, ehemals wohnungslos und von Wohnungslo­sigkeit bedrohte Menschen sowie Menschen, die solidarisch unterstützend tätig werden wollen und die Grundsätze der Gesellschaft teilen.
  3. Die im Stiftungs_Netzwerk engagierten Menschen werden im Rahmen von regelmäßig von der Gesell­schaft zu organisierenden Netzwerktreffen über die aktuellen Tätigkeiten und Ziele der Gesellschaft in­formiert und haben Gelegenheit, auf dieser Grundlage an der Gestaltung der Tätigkeit und Zukunftspla­nung der Gesellschaft aktiv mitzuwirken und ihre jeweiligen Erfahrungen und Ideen einzubringen.
  4. Die im Stiftungs_Netzwerk mitwirkenden Menschen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Er­satz der ihnen entstandenen Auslagen, soweit die Mittel der Stiftung dies zulassen.

§ 3 Kuratorium

  1. Die Gesellschaft kann sich durch ein von der Geschäftsführung zu ernennendes Kuratorium beraten las­sen.
  2. Die Aufgabe des Kuratoriums besteht in der regelmässigen und kontinuierlichen Beratung der Gesellschaft
    1. zur strategischen Ausrichtung, Struktur, Verstetigung und Weite­rentwicklung,
    2. zur internen und externen Kommunikation, Unternehmenskultur und Transparenz,
    3. zu Rechts-, Finanz und Steuerangelegenheiten, möglichen Förderungen,
    4. zu den Möglichkeiten einer wissenschaftlichen Begleitung, Wirkungsforschung und/oder Evaluation
    5. zu Qualität, Quantität, Diversität und Nachhaltigkeit der Arbeit.
  3. Einzelheiten der Organisation und Tätigkeit des Kuratoriums werden in einer von der Geschäftsführung in Abstimmung mit den Gesellschafter:innen zu bestimmenden Geschäftsordnung geregelt.
  4. Die im Kuratorium mitwirkenden Menschen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen, soweit die Mittel der Stiftung dies zulassen.

D Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeines

  1. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.
  2. Den Gesamtgründungsaufwand, insbesondere Kosten der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister, der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und deren Bekanntmachung trägt die Gesellschaft bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 500,00

Solidarische Hinweise