Guten Tag,
nachstehende Mitteilung unserer Freundin Claudia Engelmann vom Deutschen Institut für Menschenrechte zu Standards in der Notunterbringung wohnungsloser Menschen verbreite ich gerne.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Viele wohnungslose Menschen lehnen die zwangsgemeinschaftlichen (Massen-)Notunterkünfte, die vor allem auch im Winter als Kältehilfe immer wieder neu eingerichtet werden, als unzumutbar und menschenunwürdig ab und ziehen es mangels Alternativen vor, draußen auf der Straße zu bleiben. Dass jetzt über Standards der Notunterbringung für wohnungslose Menschen diskutiert wird, ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Aber:
Die im Titel der Studie suggerierte Idee, Notunterkünfte könnten menschenrechtskonform sein, ist irreführend.
Nur die eigene Wohnung oder eine selbstbestimmte Wohnform ist menschenrechtskonform - das Menschenrecht auf Wohnung ist unteilbar!
Herzliche Grüße,
Stefan
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Liebe Mitstreiter*innen,
anlässlich der ersten bundesweiten Wohnungslosenstatistik hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Studie zu Standards in der Notunterbringung veröffentlicht. Ausführliches unten in der Pressemitteilung oder direkt in der Studie „Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten. Leitlinien für Mindeststandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung“: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Notunterbringung_Wohnungsloser.pdf
Ich freue mich über Eurer/Ihr Feedback und ggf. eine Weiterleitung.
Herzliche Grüße,
Claudia (Engelmann)
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Claudia Engelmann | Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Recht auf Wohnen
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-471 | Fax: 030 259 359-59