crowded shelterGuten Tag,

heute möchte ich aufmerksam machen auf eine Online-Veranstaltung der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAGW) https://www.kagw.de/digitale-workshops zum Thema Qualitätsstandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Menschen am Freitag, den 03.03.2023 von 13:00 – 15.00 Uhr.

Mit im Podium vertreten sind Menschen, die wir gut kennen: Dirk und Corinna vom SwM, Jürgen vom Armutsnetzwerk und Claudia vom Deutschen Institut für Menschenrechte und dazu weitere kompetente Gäste.

Das Thema von besonderer Bedeutung, weil viele obdachlose Menschen die oft menschenunwürdigen Zustände in den kommunalten Unterbringungen aus eigener Erfahrung gut kennen und darüber ungeschminkt berichten können.

Außerdem ist bekannt und durch Untersuchungen belegt, dass durch die Zustände in den Notunterkünften viele gewalttätige Übergriffe verursacht werden. Das müsste nicht sein, wenn obdachlose Menschen in Wohnungen oder selbstbestimmten Wohnformen (Housing First) untergebracht würden - es gäbe kaum noch Anlässe für soche Verhaltensweisen.

In diesem Sinne, notiert Euch den Termin, meldet Euch an und diskutiert mit.

Herzliche Grüße, Stefan

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Qualitätsstandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Menschen

Freitag, den 03.03.2023 von 13:00 – 15.00 Uhr.

Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung sollte erfolgen bis zum 28.02.2023 unter folgendem Link:

Qualitätsstandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Menschen

Die Veranstalter, die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe teilt zu dieser Veranstaltung mit:

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Die Notunterbringung von unfreiwillig obdachlosen Menschen ist schon immer ein problematischer Bereich.

Es kommt immer wieder vor, dass die Unterbringung so umgesetzt wird, dass viele Menschen diese nicht in Anspruch nehmen wollen und lieber draußen übernachten. Standards werden bisher von den Gerichten definiert, wobei auch die Rechtsprechung nicht einheitlich ist.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im September 2022 Leitlinien für Mindeststandards in der ordnungsrechtlichen Unterbringung aktualisiert und veröffentlicht. Im August 2022 hat das Bundesland NRW Empfehlungen zur Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Unterbringung vorgelegt.

Auch wenn sie nicht rechtlich verbindlich sind, beschreiben sie die Anforderungen an die Umsetzung und benennen Standards, die eingehalten werden müssen. Wir werden die Veröffentlichungen vorstellen und kritisch hinterfragen.

Wir freuen uns, dass wir hierzu Expert:innen gewinnen konnten, die die Veröffentlichungen erstellt haben, aber auch Expert:innen, die die Vorgaben kritisch beleuchten.

Input
:

  • Dirk Dymarski und Corinna Lenhart, SwM, Freistatt
  • Jürgen Schneider, Armutsnetzwerk
  • Claudia Engelmann, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
  • Jürgen Thomas, MAGS NRW, Düsseldorf
  • Prof. Volker Busch-Geertsema, GISS, Bremen
  • Karl Heinz Ruder, Polizeirechtsexperte, Emmendingen

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Foto: https://edsource.org/

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Stefan Schneider / Wohnungslosen_Stiftung
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