Guten Tag,
im Jahr 2022 finden in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Landtagswahlen statt und auch wohnungslose Menschen können (und sollen!) sich daran beteiligen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht (siehe unten), die ich gerne verbreite und die auch gerne vor allem an wohnungslose Menschen in den genannten Ländern weiter gereicht werden darf.
Mit fällt dazu der Satz von Kurt Tucholsky ein, der einmal feststellte: Wahlen ändern nichts, sonst wären sie verboten. In diesem Sinne,
Herzliche Grüße,
Stefan
PS: Das Foto zeigt Thomas Krüger, der im Jahr 1994 mit dem Slogan "Eine ehrliche Haut" für den Bundestag kandidierte. Heute ist Thomas Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung.
Quelle: https://img.welt.de/img/politik/deutschland/mobile148479072/7942503947-ci102l-w1024/Thomas-Krueger.jpg
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Wohnungslosen Menschen Teilnahme an Landtagswahlen 2022 ermöglichen
https://www.bagw.de/de/presse/show/news.9810.html
In diesem Jahr finden im Saarland, in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Landtagswahlen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich auch ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie unter Umständen vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Darauf weist heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin hin.
Saarländische Landtagswahl am 27. März 2022
Den Auftakt im Wahljahr 2022 macht das Saarland. Wählen kann im Saarland nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Viele wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind aber nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürger zum Wahltermin volljährig sind und sich in den drei Monaten zuvor gewöhnlich im Saarland aufgehalten haben.
Um bei den kommenden Wahlen zum saarländischen Landesparlament abstimmen zu können, müssen Wohnungslose zuvor die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist gemäß Wahlordnung bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (im Zeitraum zwischen dem 20. Februar und dem 6. März 2022) möglich. Da der 6. März 2022 ein Sonntag ist, empfiehlt die BAG W eine Registrierung bis zum Vormittag des 4. März 2022.
Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der Gemeindeverwaltung, welches sich vielerorts im Rathaus befindet. Dort kann ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die schriftliche Versicherung, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich im Saarland aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt zu haben. Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll. Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Letzteres Vorgehen wird von der BAG W als das einfachere angesehen und daher empfohlen.
Sammelanträge stellen
Die BAG W weist darauf hin, dass – anders als bei den Bundestagswahlen –Sammelanträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in der saarländischen Wahlordnung nicht vorgesehen sind. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können jedoch einen Vordruck für einen Einzelantrag entwerfen, diesen vervielfältigen und von ihren Klientinnen und Klienten ausfüllen und unterschreiben lassen. Es ist möglich, diese Anträge gesammelt beim Wahlamt einzureichen. Die persönliche Anwesenheit der Antragstellenden ist hierbei nicht vorgeschrieben.
Weitere Wahlen im Jahr 2022
Die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein erfolgt am 8. Mai 2022. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen ist für den 15. Mai 2022 angesetzt und die Landtagswahl in Niedersachsen findet am 9. Oktober 2022 statt. Da auch hierbei die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin erfolgen müssen, sollten entsprechende Anträge bis zum 15. April 2022 (in Schleswig-Holstein), 22. April 2022 (in NRW) und 16. September 2022 (in Niedersachsen) erfolgen.
In allen Fällen gilt es, Menschen ohne festen Wohnsitz den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärt Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W.