2025 bundeshaushalt grafikGuten Tag,

wir haben soeben dem Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil und der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, eine Email geschickt, in der wir darauf hinweisen, dass es sehr sinnvoll wäre, bei der geplanten Haushaltsaufstellung des Bundeshaushaltes für 2025 auch das Netzwerk wohnungslosigkeitserfahrener Menschen innerhalb der Wohnungslosen_Stiftung zu fördern.

Nur so kann sicher gestellt werden, dass die Stimmen von Erfahrungsexpert:innen in eigener Sache auch Gehör finden. Was mit den Geldern passieren soll, ist in der Email genauer erläutert.

Wir freuen uns auf Rückmeldungen, Kommentare und Gesprächseinladungen aller Art.

Freundliche Grüße,

Stefan Schneider


Berlin, 23.05.2025

Lieber Lars Klingbeil, liebe Verena Hubertz ,

mit Ihrem Eintritt in die Bundesregierung als Vize-Kanzler und Minister der Finanzen bzw. als Ministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Bundesrepublik Deutschland haben Sie eine besondere Verantwortung für Menschen ohne Wohnung und in Wohnungsnot in Deutschland übernommen.

Gegenwärtig ist der Haushalt für das Jahr 2025 noch nicht beschlossen, allerdings sind schon Entwürfe vorbereitet.

Die Wohnungslosen_Stiftung und insbesondere das offene Netzwerk von Menschen mit Wohnungslosigkeitserfahrung verfolgen die aktuellen politischen Entwicklungen mit Sorge.

Uns ist aufgefallen, dass im Haushaltsplan 2501 Bau- und Wohnungswesen 1,4 Millionen Euro vorgesehen sind für die Position

684 01-290 Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen

Diese Mittel sollen wie folgt verteilt werden:

1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W).... 750

2. Bundesverband Housing First e.V................................................... 150

3. Sonstiges........................................................................................ 500

Zusammen....................................................................................... 1 400

(https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl25.pdf), Seite 12

Das ist aus unserer Sicht eine deutliche Benachteiligung der Interessen wohnungsloser Menschen. Menschen mit dem Erfahrungshorizont Straße und Wohnungslosigkeit sind bei dieser Planung vollkommen unterrepräsentiert in Bezug auf Problembeschreibung, Lösungsansätze und Entscheidungsprozesse.

Zwar sind sowohl in der BAGW als auch im BV Housing First auch einige wenige wohnungslosigkeitserfahrene Menschen aktiv, aber im Grunde vertreten diese geförderten Insitutionen die Interessen der Wohnungslosenhilfe. Unsere bisherige Arbeit hat gezeigt, dass Menschen mit Wohnungslosigkeitserfahrung durchaus für sich selbst sprechen können. 

Wie wir schon mehrfach etwa am Beispiel zwangsgemeinschaftlicher Massennotunterkünfte deutlich herausgearbeitet haben, sind die Interessen wohnungsloser Menschen eben nicht identisch mit den Interessen der Wohnungslosenhilfe und ihren Funktionären und Berufslobbyisten.

Aus diesem Grund möchten wir anregen, die Wohnungslosen_Stiftung als bundesweit agierenden Interessenverband wohnungslosigkeitserfahrener Menschen paritätisch gleichwertig ebenfalls mit einem Betrag von 900 T€ zu fördern.

Wir möchten diesen Betrag wie folgt untersetzen

450 T€ - zentrale Aufgaben, davon

80 T€ - Koordination Sichtbarkeit wohnungsloser Menschen(Öffentlichkeitsarbeit)
80 T€ - Koordination Beteiligung (Mitwirkung in Politik und Verwaltung, Gremien und Ausschüssen)
80 T€ - Unabhängige Beschwerde- und Dokumentationsstelle
80 T€ - Koordination bundesweite und europäische Vernetzung
80 T€ - offene Vernetzungs- und Austauschforen
50 T€ - Reise- und Übernachtungskosten, allgemeine Aufwendungen

450 T€ - Förderung thematischer und regionaler Gruppen, Initiativen und Projekte, davon

80 T€ - Schwerpunkt Menschen auf der Straße, Gesundheit, Pflege und Hospiz
80 T€ – Schwerpunkt Frauen* & Queere Menschen
80 T€ - Schwerpunkt wohnungslose Migranten und Geflüchtete
80 T€ - Schwerpunkt Jugendliche und Care-Leaver
80 T€  - Schwerpunkt Beteiligung und innovative Konzepte gegen Wohnungsnot
50 T€ - Reise- und Übernachtungskosten, allgemeine Aufwendungen

Damit schlagen wir vor, den Haushaltstitel wie folgt neu zu planen:

684 01-290 Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen (neu)

Diese Mittel werden wie folgt verteilt:

1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W).... 750

2. Bundesverband Housing First e.V................................................... 150

3. Wohnungslosen_Stiftung gUG (Netzwerk).......................................900

4. Sonstiges......................................................................................... 500

Zusammen........................................................................................ 2 300

Die Gegenfinanzierung der von uns angeregten jährlichen Mehrausgaben soll erfolgen durch eine Besteuerung der Gewinne, die in der nicht gemeinnützigen Wohnungswirtschaft erzielt werden sowie durch Zwangsgelder für spekulativen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum. 

Wir sind davon überzeugt, dass eine Investition in Strukturen der Selbstorganisation dazu beitragen kann, Folgekosten der Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu reduzieren.

Statt dauerhaft oder im Rahmen von Kältehilfe zwangsgemeinschaftliche Ersatzunterkünfte wie Notunterkünfte, Kältehilfen, Wohnheime und Herbergen zu finanzieren, in denen wohnungslose Menschen wohnungslos bleiben, muss das Ziel sein, jedem einzelnen wohnungslosen Menschen eine eigene Wohnung (oder eine selbstbestimmte Wohnform) zur Verfügung zu stellen.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung – gerne auch in einem persönlichen Gespräch.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Stefan Schneider und weitere Akteure der aus dem offenen Netzwerk der Wohnungslosen_Stiftung

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