- Email an die Ombundsstelle für das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG)Ombundsstelle für das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) -
Guten Tag,
ich - Dr. Stefan Schneider - möchte mich im Namen der Wohnungslosen_Stiftung gUG beschweren über die Jugendherberge Berlin Ostkreuz (https://www.jugendherbergeberlinostkreuz.de/).
Sachverhalt: Ich habe dort von Montag 15. Dezember bis Mittwoch, 18. Dezember 2024 (ursprünglich 17. Dezember, dann um 1 Tag verlängert) 4 Menschen aus unserem Netzwerk wohnungslosigkeitserfahrener Menschen anlässlich einer Fachtagung untergebracht (Beleg: Rechnung in der Anlage)
Am Dienstag, den 17. Dezember 2024 gegen 10:00 Uhr erhalte ich per Telefon eine Beschwerde über den Zustand eines Zimmers, ohne dass mir ein Name des Gastes genannt werden kann. Zudem wird mir ein Video zugeschickt, das den Zustand dieses Zimmers dokumentieren soll (Beleg: Video - https://youtube.com/shorts/Bxi8R7YSI8M?feature=share). Ich werde aufgefordert, diesbezüglich einzuschreiten oder aber einer erhöhte Reinigungsgebühr zu bezahlen.
Ich bin also gezwungen, alle meine Gäste mit diesem Sachverhalt zu konfrontieren und einer meiner Gäste teilte mit: Er habe seinen Rucksack ausgeleert und er würde selbstverständlich das Zimmer am nächsten Tag sauber und aufgeräumt verlassen.
Das ist auch geschehen. Er dokumentierte es mir am Folgetag 18. Dezember 2024 mit einem Foto (Beleg: Foto in der Anlage).
Aus meiner Sicht handelt es sich bei dem Verhalten der Jugendherberge Berlin Ostkreuz um eine Diskrimierung aufgrund des sozialen Status.
Das Verhalten der Jugendherberge Ost ist aus mehreren Gründen nicht angemessen:
a) Eine Zimmerinspektion während des Buchungszeitraums ist unüblich. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Zimmerkontrolle um einen Vorgang handelt, ausschließlich aufgrund von Vorurteilen gegenüber wohnungslosen Menschen motiviert war
b) Es ist vollkommen unverständlich, warum die Jugendherberge den Menschen nicht direkt angesprochen hat. Es ist eine weitere Diskriminierung, sich über wohnungslose Menschen hinter deren Rücken bei Dritten zu beschweren. Die fehlende direkte Ansprache brachte mich in die völlig unangemessene Situation, alle (!) Gäste mit diesem Sachverhalt zu konfrontieren. Das habe ich aber abgelehnt.
c) Was geht es die Jugendherberge an, wie ein Mensch, für den ein Einzelzimmer gebucht worden ist, dieses während der Buchungszeit nutzt? Maßgeblich ist der Zustand beim Verlassen des Raumes am Ende des Buchungszeitraumes.
d) Der betroffene Gast war sehr empört und aufgebracht wegen des Verhaltens der Jugendherberge, so dass er auch nicht mehr an der Fachtagung teilnehmen wollte, weil er diese erneute Diskrimierung erstmal verarbeiten musste. Das ist ein sehr konkreter Schaden, den die Jugendherberge durch ihr unangemessenes Verhalten verursacht hat.
Menschen, die ohne Wohnung auf der Straße leben, befinden sich in einer extrem belasteten Lebenssituation. Sie sammeln oftmals Pfandflaschen um an Geld zu kommen, sind darauf angewiesen, Lebensmittel bei sich aufzubewahren und tragen wichtige Papiere und Unterlagen bei sich und auch zu waschende Wechselwäschen und weiteres mehr. Bei dem, was auf dem Video zu sehen ist, handelt es sich aus meiner Sicht darum, die Gelegenheit eines geschützten Raumes dafür zu nutzen, das alles mal gründlich auszubreiten und zu ordnen. Eine solche Gelegenheit gibt es noch nicht einmal in den zwangsgemeinschaftlichen Massennotunterkünften - die allerorts als "Obdachlosenhilfe" angeboten werden.
Zu beanstanden ist also zum einen die Diskrimierung von Seiten der Jugendherberge aber auch eine mangelnde Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen von Menschen, die auf der Straße leben (müssen).
Aus meiner Sicht könnte eine geeignete Wiedergutmachung darin bestehen, dass die Jugendherberge neben einer öffentlichen Entschuldigung eine Entschädigung in Höhe der Übernachtungskosten (565,70 € in Worten: fünfhundertfünfundsechzig Euro und siebzig Cent) leistet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Schneider
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Stefan Schneider / Wohnungslosen_Stiftung
Gesellschaft für Selbstvertretung wohnungsloser Menschen
und Empowerment auf Augenhöhe gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Freistellungsbescheid vom 04.04.2023
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